Warum eine Initiative?

Warum eine Initiative zur Beibehaltung der «Fifty-fifty-Regelung»?


signetSeit 1986 gilt die Regelung, wonach an den Bootspfählen der Stadt Schaffhausen zur Hälfte Boote mit und zur Hälfte Boote ohne Motoren hängen dürfen. Diese Regelung soll nach dem Willen des Stadtrates fallen. Das würde nicht nur bedeuten, dass in den kommenden Jahren Bootspfähle, die frei werden, nur an motorisierte Boote vergeben werden (weil sich auf der Warteliste soviele Motorbewerber angestaut haben); weit gravierender aber ist, dass ab dem 1. April auch diejenigen Boote und Weidlinge mit Motoren ausgerüstet werden können, die bisher unmotorisiert waren. Zu rechnen wäre demnach mit einer Zunahme von 30 bis 50 neuen Motorbooten auf dem Rhein in kürzester Zeit.

Die bisherige Regelung hat sich absolut bewährt, weil sie niemandem weh tut. Wohl aus diesem Grund hat es auch nie eine nennenswerte Opposition dagegen gegeben. Niemand, der ein motorisiertes Boot an den städtischen Pfosten hatte, musste diesen aufgeben, für freiwerdende Pfosten wurden einfach nur unmotorisierte Boote zugelassen, bis das Verhältnis eins zu eins erreicht war.

Mit dieser Strategie hat sich die Zahl der Motorisierten im Lauf der Jahre sukzessiv verringert; der Bestand ist sicht-, hör- und spürbar zurückgegangen.

Damit ist es auf dem Rhein deutlich ruhiger geworden, denn Motorboote verursachen noch immer Lärm (auch wenn sich diesbezüglich einiges gebessert hat) und Wellen, sie sind damit ein grosser Störfaktor des Ökosystems Rhein. Denn die meisten Motorböötler sehen den Rhein nicht als ein hohes und schützenswertes Naturgut, sondern vielmehr als eine Wasserstrecke, die beliebig konsumiert werden kann. Unzählige motoren auch im Sommer und bei genügend Strömung flussabwärts, statt sich von den Fluten treiben zu lassen.

Störend sind die Motorboote nicht nur für Stachelweidlinge (Stacheln bei Wellenschlag ist ausgesprochen mühsam), sondern auch für Ruderboote, Kanus und Kajaks, dann aber auch für die zahlreichen Fussgänger und Wanderer am Ufer des Rheins, die beim Spazieren, ebenso wie bei einer Rast oder einem Picknick, gerne ihre Ruhe hätten.

Stacheln und stehrudern auf Weidlingen macht weder Lärm noch Wellen und hat eine Jahrhunderte alte Tradition, Motoren gibt es erst seit knapp 100 Jahren. Weil ganz allgemein das, was machbar ist, eben auch ohne Rücksicht auf die Folgen umgesetzt wird, werden die Handstachler mehr und mehr vom Wasser verdrängt (zwischen Schaffhausen und Stein am Rhein stehen sich über 1000 motorisierte Boote 239 Unmotorisierten gegenüber). Die Beibehaltung der «fifty-fifty»-Regelung bedeutet deshalb nicht dass die Stachelweidlinge bevorzugt, sondern dass sie gleichberechtigt behandelt werden.

Im hochgepriesenen Film «die Rheinmacher» wird auf eindrückliche Weise gezeigt, wie sich Naturschutzleute und Experten bemühen, unseren Hausfluss möglichst naturnah zu erhalten oder, wo nötig, zu sanieren, um dem Rhein seine Würde und seine Schönheit so gut wie möglich wieder zum Leuchten zu bringen. Die Stadt Schaffhausen ist stolz darauf, dass sie vor bald 30 Jahren als erste Energiestadt der Schweiz ausgezeichnet wurde und bei der letzten Rezertifizierung den Gold-Award für Energiestädte erhalten hat. Die Beibehaltung der «fifty-fifty»-Regelung wäre auch daher einfach konsequent.

Aus all diesen Gründen haben wir uns dafür entschieden, eine Initiative unter dem Titel Volksinitiative «Bootsliegeplätze fifty-fifty – für Ruhe und Erholung am Rhein» zu lancieren. Wir bitten alle, die sich von der Thematik angesprochen oder betroffen fühlen, uns dabei aktiv zu unterstützen.

Aktion Rhy

Seit den 80er Jahren engagiert sich die «Aktion Rhy» für eine Beruhigung auf dem Rhein zwischen Schaffhausen und Stein am Rhein, im Klartext: für eine Beschränkung der motorgetriebenen Boote. Ein grosser Fortschritt in dieser Sache war die Reduktion der erlaubten Geschwindigkeit: Galten früher 30 Stundenkilometer als erlaubt, wurde die Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h flussaufwärts und 20 km/h flussabwärts beschränkt. Noch längst halten sich nicht alle Motorbootführer daran, dennoch gab es eine klare Verbesserung der Situation.
Und 1986 fügte der Stadtrat dann den Art. 2a in das Bootsreglement ein, welches wörtlich besagt: «Die Bootsliegeplätze der Stadt Schaffhausen werden so vergeben, dass es zur Hälfte Boote mit und zur Hälfte Boote ohne Motoren hat». Weil die Pfosten im Lindli – deren 278 – im Besitz der Stadt sind, hat der Stadtrat auch die Kompetenz, die Bedingungen zur Vergabe zu bestimmen.
Auch im kantonalen Richtplan bestand eine 50:50 Regelung für die Vergabe von Bootspfosten. Ein Postulat von Kantonsrat Thomas Hauser, das eine Streichung dieses Passus verlangte, wurde am 24. Januar 2014 erheblich erklärt, worauf der Regierungsrat die Regelung aus dem Richtplan kippte. Damit war der Weg frei für eine Aufhebung der 50:50-Regelung im städtischen Bootsreglement, welches in diesem Sinne überarbeitet wurde und noch andere Neuerungen enthält.