Die Ziele der Aktion Rhy
Am 21. März 2016 wurden anlässlich einer Vereinsversammlung die neuen Statuten genehmigt. Artikel 2 dieser Statuten legt die Vereinsziele wie folgt fest:
Der Verein setzt sich zum Ziel, die Landschaft zwischen Schaffhausen und Stein am Rhein zu erhalten, sowie bereits bestehende und geplante Beeinträchtigungen zu bekämpfen.
Er setzt sich ein für eine umweltschonende Nutzung des Rheins und der angrenzenden Uferlandschaft im Interesse von Anwohnern, Erholungssuchenden und Rheinbenützern ohne Motor.
Insbesondere setzt er sich ein für die Errichtung und Vergabe von Bootsliegeplätzen an gemeinschaftliche Nutzer von motorlosen Weidlingen. Er kann Weidlinge erwerben und seinen Mitgliedern zur Nutzung zur Verfügung stellen.
Das zeigte sich auch zwei Jahre später: Die Aktion Rhy lancierte am 24. Mai eine Initiative zur Beibehaltung der «fifty-fifty-Regel», die der Stadtrat ersatzlos streichen wollte. Diese Regelung besagt, dass höchstens die Hälfte der Bootspfosten mit motorisierten Booten belegt sein dürfe, die andere Hälfte aber nur von motorlosen Booten. Am 25 September sagten 61 Prozent der Stimmberechtigten ja zu der Initiative.