Nur die Hälfte der Boote soll motorisiert sein dürfen. Die Fifty-fifty-Regelung bei den Schaffhauser Bootspfosten soll beibehalten werden: Das fordert die «Aktion Rhy».
VON DANIEL JUNG
Im Februar hatte der Schaffhauser Stadtrat ein revidiertes Reglement über die Benützung der Bootsliegeplätze vorgestellt, das nun seit Anfang April in Kraft ist. Mit der Revision hob der Stadtrat die zuvor gültige 50:50-Regelung auf: Bisher durfte höchstens die Hälfte der Boote motorisiert sein. Neu fällt diese Beschränkung weg: Alle Bootsbesitzer dürfen ihr Gefährt mit einem Motor ausstatten. Gegen diese Freigabe der Bootsmotoren wehrt sich die «Aktion Rhy» um Präsident René Uhlmann entschieden. Gestern hat der Verein die Volksinitiative «Bootsliegeplätze fifty-fifty – für Ruhe und Erholung am Rhein» lanciert. Nun sammeln die Mitglieder Unterschriften.
«Die motorisierte Minderheit»
«Die Aufhebung der 50-zu-50-Regelung ist uns kein Dorn im Auge, sondern ein Stachel», sagte Vorstandsmitglied Paul Engelhart. Das Weidlingsstacheln sei eine Schaffhauser Tradition, die durch die Totalfreigabe der Bootsmotoren gefährdet sei. Die Reduktion der Motorboote durch die Ausgleichsregel habe in den letzten dreissig Jahren zu einer spürbaren Beruhigung geführt. Werde die 50:50-Regel nun nicht wie- der aktiviert, so drohten unselige Zustände wie 1980. «Die grenzenlose Freiheit muss ab und zu vom Staat eingeschränkt werden», sagte Engelhart. Von einer Begrenzung der Motoren könnten Kanuten, Schwimmer, Stachler, Schlauchbootfahrer und Spaziergänger profitieren. «Die motorisierte Minderheit macht Lärm und Wellen.» Hansueli Alder wies auf die negativen Konsequenzen des Motorbootsverkehrs auf Pflanzen und Tiere hin. Speziell der Wellenschlag beeinträchtige Wasservögel, Insekten, Fledermäuse und Schilf in ihrem Gedeihen. «Es ist nicht das einmalige Ereignis, sondern es sind die regelmässigen kleinen Wellen, die erheblichen Schaden anrichten», erklärte Alder. Ziel der Initiative ist es, folgende Beschränkung in die Stadtverfassung zu schreiben: «Die Bootsliegeplätze der Stadt Schaffhausen werden so vergeben, dass es zur Hälfte Boote mit und zur Hälfte Boote ohne Motoren hat.» Einführung nicht verhindert
Neben der Initiative hat die «Aktion Rhy» auch ein Normenkontrollverfahren beim Schaffhauser Obergericht angeregt. In einem ersten Schritt ist es dem Verein nicht gelungen, die Einführung des neuen Bootsreglements mit einer superprovisorischen Verfügung zu verzögern. Weiterhin überprüft das Obergericht aber die Rechtmässigkeit des neuen Bootsplatzreglements. Die «Aktion Rhy» war 1973 gegründet worden. Ab den 1980er-Jahren setzte sich der Verein verstärkt gegen die Steigerung des Motorbootsverkehrs ein. Dies führte in der Stadt Schaffhausen 1986 zur 50:50-Ausgleichsregel, die bis vor zwei Wochen gültig war. Im Jahr 2014 wurde der Verein nach einer längeren Pause wieder aktiv und kämpfte gegen den Höherstau des Rheins. Für den Widerstand gegen die Freigabe der Bootsmotoren hat der Verein nun unter anderem eine neue Internetseite (www.aktionrhy.ch) erstellt.
«Weidlingsteilet» Neue Internetplattform
Der Verein Aktion Rhy ist der Ansicht, dass das neue Bootspfostenreglement der Stadt Schaffhausen die Wartezeiten auf einen Liegeplatz nicht genügend verkürzt. Zur Linderung dieses Problems hat der Verein die Idee, eine Internetplattform aufzubauen. «Dort wird man Weidlinge wie bei Mobility buchen können», sagte Reto Coutalides von der «Aktion Rhy». So soll es auch Bürgern ohne eigenes Boot ermöglicht werden, motorlose Weidlinge zu nutzen. Eine Arbeitsgruppe der «Aktion Rhy» wird derzeit gebildet und die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen gesucht. (dj.)
Copyright SN, Di., 12.04.2016