Initiative angenommen

61,0 Prozent Ja-Stimmen hat die «Fiftyfifty»-Initiative an der Urne erreicht. Nun werden künftig nur noch höchstens 50 Prozent der Weidlinge motorisiert sein.

Glückliche Mitglieder der Aktion Rhy in der Rhybadi. René Uhlmann und Paul Engelhart (v. r.) freuen sich. Bild Selwyn Hoffmann

Gross ist die Freude und Erleichterung der Aktivisten des Bündnisses Aktion Rhy gewesen, als Stadtpräsident Peter Neukomm gestern im Feuerwehrdepot um kurz vor drei Uhr die Abstimmungsergebnisse mitteilte. Die Initiative «Bootsliegeplätze fiftyfifty – Für Ruhe und Erholung am Rhein» wurde bei einer Stimmbeteiligung von 66,8 Prozent klar mit 8356 Ja-Stimmen (61,0 Prozent) gegen 5346 Nein-Stimmen (39,0 Prozent) angenommen. «Es ist genau so gekommen, wie ich es erwartet habe», sagte Neukomm. So habe sich nach dem Stadtparlament nun auch das Stimmvolk für die Wiedereinführung der Begrenzung des Anteils der Bootsmotoren bei den Weidlingspfosten in der Stadt Schaffhausen ausgesprochen. In Zukunft wird höchstens die Hälfte der Boote motorisiert sein dürfen. Es liegt nun am Stadtrat, das Reglement entsprechend anzupassen. «Es gilt, einen guten Modus zu finden», sagte Stadtrat Simon Stocker. Zwei Vorgehensweisen kommen infrage (siehe Box unten).

René Uhlmann, Präsident der Aktion Rhy, war vom klaren Ergebnis überrascht und zugleich erleichtert: «Ich fühle mich sehr gut», sagte er. Die 30 Jahre alte Fiftyfifty-Regelung hatte der Stadtrat im April 2016 im Rahmen einer Gesamterneuerung des Weidlingsreglements für die Stadtschaffhauser Bootsliegeplätze aufgehoben. Er war somit gegen die Initiative. «Das Abstimmungsergebnis ist aber klar und deutlich und lässt keine Fragen offen», sagte Stocker.

Klares Ergebnis: Kleine Gruppe, grosse Bewegung

Stadtrat und Sicherheitsreferent Simon Stocker akzeptierte das Abstimmungsergebnis anerkennend: «Es freut mich, dass es so klar ausgefallen ist.» Es sei zwar nicht die Position des Stadtrates gewesen, aber die Revision des Weidlingsreglements bleibe ja grösstenteils erhalten. So sei die Frage nach der ­Motorisierung nur ein kleiner Teil davon, aber zugleich der emotionalste: «Es geht um den Rhein, ein Heiligtum, sowie um das Stacheln, ein kulturelles Gut.» Nun werde die Fiftyfifty-Regelung in der Stadtverfassung wortwörtlich verankert. Den Initianten sei es gelungen, den Rhein als zu erhaltendes Naherholungsgebiet darzustellen. «Sie haben als kleine Gruppe eine grosse Bewegung in Gang gesetzt.» Nun liege es am Stadtrat, dieses «unmissverständliche» Ergebnis umzusetzen.(tva)

Der Präsident des Bündnisses Aktion Rhy, René Uhlmann, war mit dem klaren Ergebnis sehr zufrieden. «Ich habe damit gerechnet, dass wir es schaffen, aber sicher nicht so deutlich», sagte er. «Wir hatten klar die besseren Argumente.» Die Stimmbürger hätten eingesehen, dass es sinnlos sei, eine 30 Jahre alte, funktionierende Regelung aufzuheben. Die Ja-Kampagne der Aktion Rhy sei zudem gut und sympathisch geführt worden, ohne die Gegner anzugreifen. «Es war viel Enthusiasmus vorhanden. Viele Leute wollten mitmachen und haben sich voll ins Zeug ­gelegt – mit Einsatz, aber auch mit starken Argumenten.» Auch habe das Motto ‹Ruhe und Erholung am Rhein› gegriffen.» Wir erwarten nun vom Stadtrat, dass er die alte Regelung wieder einführt.»(tva)

Kommentar

Klare Mehrheit für einen ruhigen Rhein

Der Rhein ist ein Teil der Schaffhauser Identität. Wenn es um den Schutz des Flusses geht, dann stimmen die Schaffhauser im Zweifelsfall dafür. Das hat sich gestern wieder einmal bei der Abstimmung zur Volks- initiative «Fiftyfifty» gezeigt.

Nicht nur Stachlerinnen und Stachler, sondern auch die grosse Mehrheit der Stimmbürger, die über gar kein Boot verfügen, möchte die Ruhe auf dem Rhein- abschnitt zwischen Schaffhausen und dem Untersee fördern. Deshalb sagten sie Ja zur Ausgleichsregel, auch wenn die Begrenzung des Bootsmotorenanteils nur bei den 278 Weidlingspfosten der Stadt gilt, und nicht bei den fast 700 anderen Liegeplätzen bis zum Untersee.

Der Schaffhauser Stadtrat hatte die Fiftyfifty-Regelung im letzten Jahr abgeschafft. Ein Grund dafür war der Fortschritt bei den Bootsmotoren, die leiser und umweltfreundlicher geworden sind. Die Mehrheit der Schaffhauser Stimmbürger beurteilt die Situation aber anders und hat die Regelung nun gar in die Stadtverfassung geschrieben. Daher ist klar: Auch künftig darf höchstens die Hälfte der Boote an Schaff­hauser Pfosten motorisiert sein – dabei wird zwischen Elektro- und Verbrennungsmotoren kein Unterschied gemacht.

Die Abstimmung ist ein weiterer Erfolg für die Aktion Rhy, die 1973 gegründet wurde. In den 70er-Jahren war sie am Widerstand gegen die geplante «Schaarenautobahn» beteiligt gewesen. 2014 wurde das Bündnis reaktiviert, um einen Höherstau des Rheins beim Schaffhauser Kraftwerk zu verhindern, was an der Urne auch gelang. Mit der Volksinitiative «Fiftyfifty» konnte das Bündnis nun einen weiteren politischen Erfolg verzeichnen – und dabei auf die enge Verbundenheit der Schaffhauser zu ihrem Rhein zählen.

Nach Annahme der «Fiftyfifty»-Initiative So soll es jetzt auf dem Rhein weitergehen

Der Schaffhauser Stadtrat wird die Motorenregelung bei der Vergabe der Weidlingspfosten wie auch die Warteliste anpassen müssen. Zwei Varianten stehen zur Diskussion.
Bei der ersten Variante wird die heute bereits vorhandene Warteliste für Privatpersonen beibehalten und weitergeführt. «Wird beispielsweise ein nicht motorisierter Liegeplatz frei, fragen wir der Reihe nach jede Person auf der Warteliste, bis die erste zusagt», so Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit. Die anderen nicht berücksichtigten Leute würden dabei auf ihrer Position bleiben.
Die andere Möglichkeit ist, die derzeitige Warteliste wieder aufzusplitten – auf eine mit und eine ohne Motor. Dazu müsste jede Person auf der heutigen Warteliste angeschrieben werden und sich für oder gegen einen Motor entscheiden. Diese Variante wäre administrativ aufwendiger.(tva)

VON TITO VALCHERA / erschienen in den Schaffhauser Nachrichten am 25. September 2017