Erstes Revival der Aktion Rhy
Als 1990 die Initiative der Aktion Rhy «zur Verminderung der Motorboote auf dem Rhein» von den Stimmberechtigten des Kantons Schaffausen deutlich – im Verhältnis 2:1 – abgelehnt wurde, gab es kaum mehr Raum für Aktivitäten des Vereins. Immerhin bleibt anzumerken, dass die Initiative dennoch Folgen hatte: So wurde – endlich! – eine griffige Geschwindigkeitsbegrenzung für Boote auf dem Rhein zwischen Schaffhausen und Stein am Rhein eingeführt. Bis anhin galten 30 Stundenkilometer (!) als Limit, neu wurden nun zehn km/h rheinaufwärts und 20 km/h flussabwärts eingeführt. Das hatte eine deutliche Beruhigung des Gewässers zur Folge. Ebenfalls auf die Initiative zurück – die sich ja auf die Politik der Pfostenvergabe im Kanton bezog – ging die «fifty-fifty-Regelung», die besagte, dass ein Verhältnis von gleichviel motorisierten wie unmotorisierten Booten zwingend anzustreben sei. Das betraf nicht nur die Stadt, sondern auch die Liegeplätze des Kantons. Aber, wie gesagt, es gab danach während langer Jahre keine Generalversammlungen mehr, keine Mitgliederlisten, das wenige Geld in der Kasse wurde an einen Umweltschutzverband überwiesen. Kurz: Die Aktion Rhy war eingeschlafen, aber noch nicht gestorben.
Erst im Jahr 2014 kam es zu einem «Revival» der Aktion Rhy: Als nämlich über das neue Wasserwirtschaftsgesetz abgestimmt wurde. Dieses Gesetz enthielt einige absolut vertretbare, bzw. sinnvolle Artikel. Als ein absolutes «no go» nicht nur für die Aktion Rhy, sondern auch für viele andere Rheinfreunde galt der Artikel, wonach ein Höherstau des Rheins möglich gemacht werden sollte. Das betraf ganz direkt auch die Aktion Rhy, deren Initiative (respektive der Gegenvorschlag der Regierung) 1977 vom Stimmvolk deutlich angenommen wurde, und die explizit einen Höherstau des Rheins verbietet. Eine spontane Versammlung von vormals führenden Exponenten der Aktion Rhy organisierte in kürzester Zeit eine leicht «modifizierte» Rhydemo, die weit über die Kantonsgrenzen Aufsehen erregte. Darin brachten wir unsere Ablehnung dieses Gesetzes mit Argumenten und vor allem visuell deutlich zum Ausdruck. Das Gesetz wurde deutlich abgelehnt.