Geschichte

 

Geschichte der Aktion Rhy

14. 6. 1973
Ofizielle Gründung des «Komitees Aktion Rhy» mit dem Vereinszweck, «die Landschaft zwischen Schaffhausen und Stein am Rhein zu erhalten sowie bereits bestehende und geplante Beeinträchtigungen zu bekämpfen». Gemeint war damit die geplante Autobahn E 70, die nach dem Willen der Planer vierspurig von Thayngen über Dörflingen, über das Naturschutzgebiet Schaaren am Rhein und das Schlattertal nach Benken geführt hätte. Daher auch der Name «Schaarenautobahn».

30. 6. 1973
Die Aktion Rhy organisiert eine «Grosskundgebung zu Wasser und zu Lande», an der sich rund 30 Weidlinge und andere Boote von Diessenhofen nach Schaffhausen treiben lassen und die mit diversen Ansprachen auf dem Fronwagplatz endet. Die Demonstration erregt weit über die Region hinaus grosses Aufsehen. Fast gleichzeitig wird mit dem Sammeln von Unterschriften für eine Petition «zur Erhaltung der Rheinlandschaft» begonnen mit dem klaren Untertitel «gegen die Autobahn E 70.

2. 9. 1973
Die Petition wird mit 9305 Unterschriften Staatsschreiber Peter Uehlinger übergeben.

27. 2. 1975
Weil weder von der Regierung noch vom Kantonsrat ein Echo kommt, startet die Aktion Rhy eine kantonale Volksinitiative unter demselben Titel wie die Petition.

14. 8. 1975
Die Initiative wird mit 5406 gültigen Unterschriften eingereicht (notwendig: 1000 Unterschriften). Der Initiative wird vom Kantonsrat ein Gegenvorschlag gegenüber gestellt, mit der sich das Initiativkomitee einverstanden erklärt.

15.5.1977
Eine kantonale Volksabstimmung heisst den Gegenvorschlag mit 18 857 Ja gegen 5942 Nein gut. Die Kantonsregierung wird dadurch verpflichtet, gegenüber der E 70 eine ablehnende Haltung einzunehmen. Seither hat man von dem Strassenbauprojekt, mindestens offiziell, praktisch nichts mehr gehört.

1975 bis 1981
Von den Leuten aus der Aktion Rhy selbst, aber auch von aussen, wird der Verein zunehmend gedrängt, etwas gegen den störenden und ständig zunehmenden Motorbootverkehr auf dem Rhein zu unternehmen. Lange Zeit hat sich die Aktion Rhy unermüdlich dafür eingesetzt, diesen Motorbootverkehr mit einigen bindenden Massnahmen (Ruhezeiten, Verbot, rheinabwärts zu fahren, etc.) auf ein erträgliches Mass zu reduzieren. Die Aktion Rhy hat immer wieder betont, dass sie nicht für ein totales Motorbootverbot ist, sondern sich eine friedliche Ko-Existenz durchaus vorstellen kann, bei einer vernünftigen Handhabung des motorisierten Verkehrs auf dem Rhein. Das hat aber nichts gefruchtet.

1981
Erstmals seit 1973 wird wieder eine «Rhydemo» durchgeführt, welche mit einer friedlichen Kundgebung einen «motorfreien Tag auf dem Wasser» propagiert und für die Anliegen vieler Rheinfreunde wirbt. Seither wird die Rhydemo, wo man sich von Diessenhofen nach Schaffhausen treiben lässt auf Weidlingen, Gummibooten, Kajaks, Kanus etc., regelmässig durchgeführt; eine Mischung zwischen Protest und Volksfest.

25. 5. 1987
Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Aktion Rhy immer für eine friedliche Ko-Existenz zwischen motorisierten und unmotorisierten Rheinnutzern plädiert. Alle Vorschläge der Aktion Rhy, die zu einer Beruhigung auf dem Rhein hätten führen können, wurden weder ernst genommen noch gar berücksichtigt. Halbherzige Lippenbekenntnisse haben die Belästigung durch Motorbootwellen, -lärm und -gestank nicht reduziert. Nach reiflicher Überlegung beschliesst die Mitgliederversammlung des Vereins, eine Initiative «zur Verminderung der Motorboote auf dem Rhein» zu lancieren; Bootsliegeplätze auf Kantonsgebiet sollen demnach künftig ausschliesslich motorlosen Booten vorbehalten sein.

21.12.1987
Die Initiative der Aktion Rhy wird mit 1’333 gültigen Unterschriften dem Schaffhauser Baudirektor Ernst Neukomm übergeben.

10. 6. 1990
Mit 9’995 Ja- gegen 18’857 Nein-Stimmen wird die Aktion Rhy-Initiative klar abgelehnt.

1990 bis 2014
Danach gab es während langer Jahre keine Generalversammlungen mehr, keine Mitgliederlisten, das wenige Geld in der Kasse wurde an einen Umweltschutzverband überwiesen. Kurz: Die Aktion Rhy war eingeschlafen, aber noch nicht gestorben

Erst im Jahr 2014 kam es zu einem «Revival» der Aktion Rhy: Als nämlich über das neue Wasserwirtschaftsgesetz abgestimmt wurde. Dieses Gesetz enthielt einige absolut vertretbare, bzw. sinnvolle Artikel. Als ein absolutes «no go» nicht nur für die Aktion Rhy, sondern auch für viele andere Rheinfreunde galt der Artikel, wonach ein Höherstau des Rheins möglich gemacht werden sollte. Das betraf ganz direkt auch die Aktion Rhy, deren Initiative (respektive der Gegenvorschlag der Regierung) 1977 vom Stimmvolk deutlich angenommen wurde, und die explizit einen Höherstau des Rheins verbietet. Eine spontane Versammlung von vormals führenden Exponenten der Aktion Rhy organisierte in kürzester Zeit eine leicht «modifizierte» Rhydemo, die weit über die Kantonsgrenzen Aufsehen erregte. Darin brachten wir unsere Ablehnung dieses Gesetzes mit Argumenten und vor allem visuell deutlich zum Ausdruck. Das Gesetz wurde mit 58,7 Prozent der Stimmenden deutlich abgelehnt.

2016/2017
Im Februar 2016 stellte der Schaffhauser Stadtrat das überarbeitete «Reglement über die Benutzung der Bootsliegeplätze» vor. Wichtigste Änderung gegenüber der alten Fassung: Der seit rund 30 Jahren geltende Passus, wonach eine fifty-fifty-Aufteilung zwischen motorisierten und unmotorisierten Booten aktiv angestrebt wurde, sollte gemäss Stadtrat aufgehoben werden. Eine Zunahme von motorisierten Booten auf dem Rhein wäre die unmittelbare Folge dieser neuen Bestimmung gewesen. Dieser Entscheid sorgte für grosse Empörung im Lager der Schaffhauser Stachlerinnen und Stachler. Tenor: Die neue Regelung muss bekämpft werden.
Obwohl seit Jahren, nicht mehr offiziell aktiv, wurde die Vereinigung offiziell wieder belebt mit dem Ziel, die alten Verhältnisse wieder herzustellen: die Regelung, dass an städtischen Bootspfosten höchstens 50 Prozent motorisierte Boote hängen dürfen, sollte wieder eingeführt werden. Dazu wurde das Aktionsprogramm aktualisiert und den neuen Bedingungen angepasst (stärkerer Fokus auf das Weidlingswesen). Die Aktion Rhy hat rund 200 eingetragene Mitglieder.
Weil der Stadtrat allein die Kompetenz hat, das Bootsreglement zu ändern, gab es nur einen Weg, unser Anliegen durchzusetzen: Eine Initiative, die den Stadtrat via Verfassung dazu verpflichtet, die bisher bestehende Regelung wieder einzuführen. Nach kurzer Vorbereitung begann die wieder belebte «Aktion Rhy» damit, Unterschriften für ihre Initiative zu sammeln. Und dies äusserst erfolgreich: zwischen dem 11. April und dem 23. Mai sammelten die Aktivisten und Aktivistinnen der Aktion Rhy über 1600 gültige Unterschriften (notwendig wären lediglich 600), die die Rückkehr zur alten Regelung forderten.
Eine äusserst motivierte Gruppe aktiver Mitstreiter warb in der Folge unermüdlich für die Initiative, über die am 24. September 2017 abgestimmt wurde. Mit überwältigendem Resultat: Die Initiative «Bootsliegeplätze fiftyfifty – Für Ruhe und Erholung am Rhein» wurde bei einer Stimmbeteiligung von 66,8 Prozent klar mit 8356 Ja-Stimmen (61,0 Prozent) gegen 5346 Nein-Stimmen (39,0 Prozent) angenommen. In der Folge musste der Schaffhauser Stadtrat den «fifty-fifty-Passus» wieder einführen.

2020/21
Die bisherigen Vorstandsmitglieder übergeben den Stab an eine jüngere Generation. René Uhlmann (Präsident), Paul Engelhart (Vizepräsident), Dani Böhringer (Kassier), Christoph Schmutz (Aktuar), Hansueli Alder (Administration), Reto Coudalides (Medien, Administrator «myweidling») treten zurück. Der neue Vorstand besteht aus: Hanna Engelhart und Nino Keller (Co-Präsidium), Linus Bänteli (Finanzen), Oriana Zehnder (Mitgliederverwaltung und Versand), Ursina Wiesmann (Events und Festivitäten).