Fakten zur 50/50 – Regelung

 

Fakten zur 50/50 Regelung
Vernünftiger Konsens kaltblütig ausgehebelt

Abgrundtiefes Unverständnis und helle Empörung – das ist die einhellige Reaktion auf das neue Reglement zur Vergabe von Bootsliegeplätzen bei Stachlern und anderen unmotorisierten Nutzern des Rheins: die bisher bestehende Beschränkung motorisierter Boote soll ersatzlos aufgehoben werden. Dieser unverständliche Akt ist eine schallende Ohrfeige für die rund 30 Jahre anhaltenden Bemühungen, ein einigermassen gesundes Gleichgewicht zwischen motorisierten und unmotorisierten Bootsnutzern auf dem Rhein zu bewahren, respektive zu schaffen.

Man darf dem Stadtrat mit Sicherheit guten Willen attestieren, als er das Reglement für Bootsliegeplätze überarbeitete, mit dem Ziel, die Organisation zu straffen und die Chancen für die Bootspfahlaspiranten zu verbessern. Wobei man ja ehrlicherweise sagen muss, dass diese Bestrebungen, wie gut sie auch gemeint sein mögen, höchstens marginale Aussicht auf Erfolg haben. Denn den rund 250 Pfosten, welche die Stadt vermietet, stehen über 600 Anwärter gegenüber. Die beschlossenen Massnahmen zur Besserung der Situation kann man also in guten Treuen für gut oder schlecht befinden, ändern werden sie kaum etwas.

Mit einer Ausnahme: Bisher galt der Grundsatz, dass neue motorisierte Boote an den städtischen Pfosten erst zugelassen werden, wenn das Verhältnis zwischen diesen und den unmotorisierten ausgeglichen ist. Schon damals konnte man sich fragen, wie man auf ein solches Verhältnis kommen könne; sinnvoller und klarer wäre von Anfang an folgende Regelung gewesen: Solange es Anwärter für motorlose Boote gibt, werden diese bevorzugt. Nun, wir wollen nicht klagen, und mit der fifty-fifty-Regelung konnte man durchaus leben, sie war mindestens eine ernsthafte Absichtserklärung, den überbordenden Motorbootverkehr einigermassen vernünftig zu regulieren.

Würde die neue Regelung nur frische Bootpfahlmieter betreffen, könnte man damit leben, weil so nur eine marginale Zunahme möglich wäre. Jetzt aber können, aus Gründen der Rechtsgleichheit, auch alle bisherigen Mieter an ihrem Gefährt einen Motor installieren. Jahrzehntelange Bemühungen sind so mit einem Federstrich zunichte gemacht worden. Das angestrebte fifty-fifty-Ziel sei erreicht worden, erklärt der Stadtrat blauäugig. Dieses Verhältnis, darauf kann man wetten, wird binnen kürzester Zeit wieder massiv durchbrochen werden – zugunsten der Motörler.

Wer jetzt argumentiert, das sei ein Schritt zur Gleichberechtigung, dem sei folgendes Beispiel entgegen gehalten. Ein Anwärter, der seit 30 Jahren auf der berüchtigten Warteliste steht, hat es geschafft, bis auf Platz 16 vorzustossen. Jetzt wurde ihm von der Stadtverwaltung mitgeteilt, er sei «dank» dem neuen Reglement auf Platz 111 zurückgefallen. Ob so etwas gerecht ist oder nicht, soll jeder und jede für sich entscheiden. Könnte man nicht wenigstens eine Pfostenzuweisung abwechselnd zwischen motorisierten und unmotorisierten Booten einführen? Das wäre immerhin ein Gebot von Fairness.

Fest steht für die Unterzeichnenden auf jeden Fall, dass durch diesen unüberlegten stadträtlichen Beschluss der Flusslandschaft Rhein ein erheblicher Schaden zugefügt wird. Der seit kurzem im Kino laufende Film «die Rheinmacher» zeigt in eine ganz andere Richtung: Wie die Bemühungen und ganz konkreten Arbeiten aussehen (können), um unseren Hausfluss möglichst naturnah zu erhalten oder, wo nötig, zu sanieren. Ein Unterfangen, das eigentlich Hoffnung machen sollte. Insbesondere auch deshalb, weil die Reaktionen auf den Film und dessen Inhalt ausschliesslich positiver Natur sind.

Für die Aktion Rhy:
René Uhlmann, Rolf Baumann, Max Baumann, Werner Bächtold, Hans Bendel, Paul Engelhart, Antonia Eisenhut (Aqua Viva), Andrea und Urs Herzig, Köbi Hirzel, Daniel Leu, Werner Oechslin, Susi Plaas, Christoph Schmutz, Othmar Schwank, Lisi Wihler, Barbara Wirz, Helen Zehnder